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Aufnahmebedingungen und Schulgeldordnung

Der Weg zur Aufnahme an die Moser Schule

 

5. und 6. Klasse

Die Moser Schule ist offen für alle Schüler, die die Klassen 1 – 4 der Grundschule erfolgreich absolviert haben und die neben der Muttersprache fremdsprachliche Schwerpunkte setzen wollen. Üblicherweise erfolgt die Aufnahme zu Klasse 5, um alle Möglichkeiten des Lernens nach dem Immersionsprinzip nutzen zu können. Eine gymnasiale Empfehlung der bisherigen Schule ist von Vorteil, die Eignung für den Besuch eines Gymnasiums Voraussetzung.

In einem Gespräch zwischen Eltern, Kind und Schulleitung werden das Konzept der Moser Schule, die eigenen Vorstellungen und Möglichkeiten besprochen sowie alle wichtigen Fragen geklärt. Empfehlenswert ist die frühzeitige Vereinbarung eines solchen Termins, es gibt keinen festen Zeitraum innerhalb des Schuljahres für die Einschreibegespräche, so dass die zur Verfügung stehenden Plätze im vorausgehenden Jahr vergeben werden. Jedes Jahr werden zwei parallele Klassen der Jahrgangstufe 5 mit jeweils 20 Kindern eröffnet.

 

Sekundarstufe I

Auch die Aufnahme in die Klassen 7 bis 10 ist möglich, sofern entsprechende Vorkenntnisse vorliegen und ein Platz in der gewünschten Jahrgangstufe zur Verfügung steht. Im Aufnahmegespräch mit der Schulleitung wird geklärt, ob ein Wechsel an die Moser Schule infrage kommt. Zur Vereinbarung dieses Gesprächs kann jederzeit ein Termin über das Schulsekretariat vereinbart werden.
 

Sekundarstufe II

Eine Aufnahme zur Jahrgangstufe 11 nach bestandenem MSA ist ebenfalls möglich. In einem Aufnahemgespräch mit der Schulleitung werden die entsprechenden Voraussetzungen geklärt und die Möglichkeiten der Kurswahl für das Abitur besprochen. Das AbiBac kann nur abgelegt werden, wenn die dafür benötigte Fächerkombination in französischer Sprache in den vorangegangen Jahren nachgewiesen werden kann.
 

Schulgeldordnung

Die Anmeldung ist während des gesamten Schuljahres möglich. Zur Vereinbarung eines Termins hierfür ist das Sekretariat die erste Anlaufstelle.

Die jährliche Schulgebühr beträgt derzeit entsprechend der Schulgeldordnung für die 5./6. Klasse € 4.500,-, für die Klassen 7-9 € 4.620,- und für die Klassen 10-12 € 4.740,-.
Für das zweite und jedes weitere Kind wird ein Rabatt von jeweils € 540,- auf die obigen Beträge gewährt. Die Schule behält sich vor, die Schulgeldordnung in regelmäßigen Abständen auf Angemessenheit zu überprüfen und gegenbenfalls anzupassen. Zu den Gesamtgebühren kommen Zusatzleistungen für Essen, Teilnahme an Hausaufgabenbetreuung oder Arbeitsgemeinschaften, zur Verfügungstellung von Schulmaterial etc. hinzu. Bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen kann ein einkommensabhängiges Schulgeld vereinbart werden. Erforderlich hierfür ist die jährliche Vorlage geeigneter Nachweise über das aktuelle Familieneinkommen. Zur Klärung dieser Möglichkeit und für weitere Informationen steht die Geschäftsleitung zu einem individuellen Gespräch zur Verfügung.

Einschreibungen werden jeweils für ein ganzes Schuljahr (01.08.-31.07.) vorgenommen. Die Gebühr ist daher eine Jahresgebühr, die auf Wunsch auf 12 Monatsraten verteilt werden kann.

 

Abitur 2021