Aufnahmebedingungen und Schulgeldordnung
Der Weg zur Aufnahme an die Moser Schule
5. und 6. Klasse
Die Moser Schule ist offen für alle Schüler, die die Klassen 1 – 4 der Grundschule erfolgreich absolviert haben und die neben der Muttersprache fremdsprachliche Schwerpunkte setzen wollen. Üblicherweise erfolgt die Aufnahme zu Klasse 5, um alle Möglichkeiten des Lernens nach dem Immersionsprinzip nutzen zu können. Eine gymnasiale Empfehlung der bisherigen Schule ist von Vorteil, die Eignung für den Besuch eines Gymnasiums Voraussetzung.
In einem Gespräch zwischen Eltern, Kind und Schulleitung werden das Konzept der Moser Schule, die eigenen Vorstellungen und Möglichkeiten besprochen sowie alle wichtigen Fragen geklärt. Empfehlenswert ist die frühzeitige Vereinbarung eines solchen Termins, es gibt keinen festen Zeitraum innerhalb des Schuljahres für die Einschreibegespräche, so dass die zur Verfügung stehenden Plätze im vorausgehenden Jahr vergeben werden. Jedes Jahr werden zwei parallele Klassen der Jahrgangstufe 5 mit jeweils 20 Kindern eröffnet.
Sekundarstufe I
Auch die Aufnahme in die Klassen 7 bis 10 ist möglich, sofern entsprechende Vorkenntnisse vorliegen und ein Platz in der gewünschten Jahrgangstufe zur Verfügung steht. Im Aufnahmegespräch mit der Schulleitung wird geklärt, ob ein Wechsel an die Moser Schule infrage kommt. Zur Vereinbarung dieses Gesprächs kann jederzeit ein Termin über das Schulsekretariat vereinbart werden.
Sekundarstufe II
Eine Aufnahme zur Jahrgangstufe 11 nach bestandenem MSA ist ebenfalls möglich. In einem Aufnahemgespräch mit der Schulleitung werden die entsprechenden Voraussetzungen geklärt und die Möglichkeiten der Kurswahl für das Abitur besprochen. Das AbiBac kann nur abgelegt werden, wenn die dafür benötigte Fächerkombination in französischer Sprache in den vorangegangen Jahren nachgewiesen werden kann.
Schulgeldordnung
Die jährliche Schulgebühr ist ein Jahresbeitrag, der als Einmalbetrag oder in monatlichen Raten zu zahlen ist. Er beträgt derzeit entsprechend der Entgeltliste der Schule (Stand März 2024) bei monatlicher Zahlweise in 12 Raten für die 5./6. Klasse € 400,-, für die 7./8./9./10. Klasse € 430,- und für die 11./12. Klasse € 445,-. Für das zweite Kind gibt es eine Ermäßigung um 20%, für das dritte und weitere Kinder 40% des jeweils zutreffenden Betrags.
Im Bedarfsfall gibt die Geschäftsführung vor Abschluss der Vereinbarung Auskunft über einkommensabhängige Schulgebühren bei geringem Familieneinkommen.
Die Schule behält sich vor, die Entgeltliste in regelmäßigen Abständen auf Angemessenheit zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Zu den Gesamtgebühren kommen Zusatzleistungen für Essen, Teilnahme an der Nachmittagsbetreuung, zur Verfügungstellung von Schulmaterial, Verwaltungsumlage etc. hinzu.
Einschreibungen werden jeweils für ein ganzes Schuljahr vorgenommen.
Bei der Neuaufnahme wird eine einmalige Einschreibegebühr von € 500,- zur Zahlung fällig. Bei einem belegbaren Bruttojahreseinkommen der Familie bis zu 29.420,-€ beträgt die Gebühr bei Aufnahme einmalig 100,-€, die mit den Beiträgen für die Schulgebühr im ersten Halbjahr verrechnet.